Baumängel

Manchmal sprechen Bauherr und Unternehmer nicht mehr die gleiche Sprache, wenn es um die Behebung von Baumängeln geht. Kompliziert wird es, wenn nicht klar ist, ob überhaupt ein Baumangel vorliegt, wer ihn verursacht hat und wer für einen Baumangel einstehen muss. In solchen Fällen ziehen wir von Anfang an unseren Baufachmann bei, damit Sie schnell zu einem pragmatischen Ziel kommen.

Unsere anwaltlichen Dienstleistungen

  • Abnahme von Bauwerken und Protokollierung
  • Verhandlungen und Mediation zur Behebung von Baumängeln
  • Verhandlungen über die Aufteilung von Haftpflichtansprüchen zwischen mehreren Beteiligten
  • Prozessführung über Baumängel

Die Mediation eignet sich in folgenden Fällen

  • Vereinbarungen über die Behebung von Baumängeln durch den Unternehmer
  • Bereinigung von Konflikten zwischen Architekt / Generalunternehmer und Bauherrn über die Mängelbehebung